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Ratgeber

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Von oben fotografiert: drei beschriftete Dokumentenmappen neben einem Papierstapel, einem Schlüssel und einem Füller auf Holz
Inhalt dieses Artikels9 Abschnitte
  1. Überblick
  2. Warum die Unterlagen so wichtig sind
  3. Die wichtigsten Dokumente im Überblick
  4. Woher Sie die Unterlagen bekommen
  5. Besonderheiten bei Eigentumswohnungen
  6. Sonderfall geerbte Immobilie
  7. Sonderfall vermietete Immobilie
  8. Energieausweis nicht vergessen
  9. Wie aktuell die Unterlagen sein müssen
  10. Früh sammeln spart Zeit

Das Wichtigste

  • Pflicht sind vor allem aktueller Grundbuchauszug und Energieausweis, bei Wohnungen die Teilungserklärung.
  • Früh anfangen: Vor allem die Einsicht in die Bauakte dauert oft mehrere Wochen.
  • Baulasten stehen in Niedersachsen beim Bauamt im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch.
  • Bei geerbten Immobilien gehört zuerst das Grundbuch berichtigt, mit Erbschein oder notariellem Testament.

Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen beim Immobilienverkauf. Wer die Dokumente früh zusammenstellt, verkauft schneller und wirkt auf Käufer professionell. Mit einem vollständigen Unterlagenpaket vermeiden Sie Finanzierungsstopps, wirken auf Käufer professionell und halten Ihren Verkauf im Zeitplan. Er gilt für Häuser und Wohnungen in Hannover ebenso wie in der Region mit Fokus Isernhagen.

Warum die Unterlagen so wichtig sind

Käufer und ihre Banken treffen Entscheidungen auf Basis von Fakten. Fehlt ein Dokument, stockt die Finanzierung und damit der ganze Verkauf. Vollständige Unterlagen schaffen dagegen Vertrauen und beschleunigen den gesamten Prozess. Sie sind außerdem die Grundlage für eine belastbare Bewertung und für ein aussagekräftiges Exposé.

Die wichtigsten Dokumente im Überblick

  • Aktueller Grundbuchauszug (Banken akzeptieren meist nur Auszüge, die nicht älter als wenige Monate sind)
  • Flurkarte oder Lageplan
  • Baulastenauskunft (in Niedersachsen beim Bauamt geführt, nicht im Grundbuch)
  • Energieausweis
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächen- oder Nutzflächenberechnung
  • Nachweise zu Modernisierungen und Reparaturen
  • Gebäudeversicherungsnachweis
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen
  • Bei Vermietung: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen

Nicht alles ist gleich dringend. Rechtlich zwingend sind vor allem Grundbuchauszug und Energieausweis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung. Die übrigen Unterlagen schaffen Vertrauen und beschleunigen die Finanzierungsprüfung der Käuferbank.

Woher Sie die Unterlagen bekommen

Den Grundbuchauszug erhalten Sie über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Flurkarte und Lageplan kommen vom Katasteramt. Baupläne liegen oft bei der Bauakte der Stadt oder Gemeinde. Bei Eigentumswohnungen ist die Hausverwaltung die richtige Adresse für Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen. Rechnen Sie Vorlauf ein: Die Einsicht in die Bauakte erfordert einen Antrag und dauert oft mehrere Wochen; für Auszüge fallen überschaubare Gebühren an. Fehlen Baupläne oder die Wohnflächenberechnung ganz, hilft oft die Bauakte weiter; alternativ lässt sich die Fläche neu aufmessen. Wir helfen Ihnen, die passenden Stellen zu finden und die Unterlagen vollständig zusammenzustellen.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung interessieren sich Käufer besonders für die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Daraus geht hervor, welche Beschlüsse gefasst wurden, ob Sanierungen anstehen und wie hoch die Rücklage ist. Diese Punkte beeinflussen den Wert und die Verkäuflichkeit spürbar. Wer hier vollständig vorbereitet ist, vermeidet kritische Rückfragen im falschen Moment. Mehr zum Verkauf von Wohnungen lesen Sie auf unserer Seite; die Besonderheiten des Wohnungseigentums vertieft der Beitrag zum Wohnungsverkauf.

Sonderfall geerbte Immobilie

Verkaufen Sie aus einem Erbfall heraus, muss zunächst das Grundbuch stimmen: Verkaufen kann nur, wer als Eigentümer eingetragen ist. Dafür braucht das Grundbuchamt einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben mitwirken. Was sonst noch gilt, lesen Sie unter geerbte Immobilie verkaufen.

Sonderfall vermietete Immobilie

Verkaufen Sie eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus, gehören die Mietunterlagen zwingend dazu: aktuelle Mietverträge samt Nachträgen, die letzten Nebenkostenabrechnungen, Nachweise zu Mietanpassungen und Angaben zur hinterlegten Kaution. Für Käufer, die als Kapitalanleger kaufen, sind diese Zahlen die Grundlage ihrer Rendite und ihrer Finanzierung. Beachten Sie, dass der Mietvertrag mit dem Verkauf weiterläuft, denn Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Käufer tritt als neuer Vermieter in das bestehende Mietverhältnis ein. Vollständige, nachvollziehbare Mietunterlagen schaffen hier besonderes Vertrauen.

Energieausweis nicht vergessen

Der Energieausweis ist bei Besichtigungen Pflicht und gehört früh in die Sammlung. Welche Pflichten genau gelten und welche Angaben schon in das Inserat müssen, lesen Sie im eigenen Beitrag zum Energieausweis beim Verkauf.

Wie aktuell die Unterlagen sein müssen

Nicht jedes Dokument ist zeitlos gültig. Käufer und finanzierende Banken akzeptieren den Grundbuchauszug in der Regel nur, wenn er wenige Monate alt ist; bei langer Vermarktung lohnt sich ein frischer Auszug. Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Bei Eigentumswohnungen sollten Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan und Protokolle auf dem aktuellen Stand sein, damit Käufer die laufenden Kosten und anstehende Beschlüsse richtig einschätzen. Ordnen Sie die Unterlagen am besten sauber und vollständig, denn ein lückenloses Paket beschleunigt die Finanzierungsprüfung spürbar.

Früh sammeln spart Zeit

Die Beschaffung mancher Dokumente dauert. Wer erst beim ersten ernsthaften Interessenten anfängt zu suchen, verliert wertvolle Zeit und manchmal den Käufer. Stellen Sie die Unterlagen deshalb vor dem Vermarktungsstart zusammen. Wie das in den gesamten Ablauf passt, beschreibt unser Beitrag zum Verkaufsablauf in neun Schritten. Eine erste Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie erhalten Sie über unsere Immobilienbewertung. CONIMMO empfiehlt Eigentümern in Hannover und der Region, die Verkaufsunterlagen bereits vor dem Vermarktungsstart vollständig zusammenzustellen, weil fehlende Dokumente der häufigste Grund für Verzögerungen im Verkauf sind.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten.

Welche Unterlagen sind beim Immobilienverkauf Pflicht?

Zwingend sind vor allem ein aktueller Grundbuchauszug und der Energieausweis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung. Die übrigen Dokumente wie Baupläne, Wohnflächenberechnung und Modernisierungsnachweise sind für Käufer und deren Banken wichtig und beschleunigen die Finanzierung. Die vollständige Liste für Ihr Objekt stellen wir mit Ihnen zusammen, damit nichts Wichtiges fehlt.

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?

Käufer und finanzierende Banken akzeptieren in der Regel nur Auszüge, die nicht älter als wenige Monate sind. Bestellen Sie den Auszug deshalb erst kurz vor dem Vermarktungsstart oder erneuern Sie ihn bei längerer Vermarktungsdauer. Wann Sie welchen Auszug bestellen, sagen wir Ihnen rechtzeitig, damit er zum Start aktuell ist.

Was mache ich, wenn Baupläne oder Wohnflächenberechnung fehlen?

Oft hilft die Bauakte der Stadt oder Gemeinde weiter, in die Eigentümer Einsicht beantragen können. Alternativ lässt sich die Wohnfläche neu aufmessen. Planen Sie dafür Vorlauf ein, die Bauakteneinsicht dauert oft mehrere Wochen. Bei der Suche in der Bauakte oder beim Aufmaß der Wohnfläche unterstützen wir Sie.

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