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Ratgeber

Maklervertrag: Welche Arten es gibt.

Zwei Personen an einem Tisch besprechen ein Vertragsdokument, eine deutet mit dem Finger auf den Text
Inhalt dieses Artikels7 Abschnitte
  1. Überblick
  2. Der Allgemeinauftrag
  3. Der einfache Alleinauftrag
  4. Der qualifizierte Alleinauftrag
  5. Laufzeit, Befristung und Kündigung
  6. Textform und Widerrufsrecht
  7. Provision nur bei Erfolg
  8. Was CONIMMO empfiehlt

Das Wichtigste

  • Drei Formen: Allgemeinauftrag, einfacher und qualifizierter Alleinauftrag.
  • Alleinaufträge laufen befristet: bei uns in der Regel sechs Monate.
  • Provision nur bei Erfolg: Ohne wirksamen Kaufvertrag entsteht kein Anspruch.
  • Textform ist Pflicht; online geschlossen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Mit einem Maklervertrag beauftragen Sie uns, Ihre Immobilie zu vermarkten. Wie verbindlich diese Zusammenarbeit ist, hängt von der Vertragsart ab. Im Wesentlichen gibt es drei Formen: den Allgemeinauftrag, den einfachen Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Freiheit Sie behalten und wie verbindlich die Zusammenarbeit ist.

Der Allgemeinauftrag

Beim Allgemeinauftrag dürfen Sie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und Ihre Immobilie zusätzlich selbst verkaufen. Provision zahlt nur, wer den Verkauf tatsächlich herbeiführt. Der Vorteil ist die hohe Flexibilität. Der Nachteil: Inserate können parallel und unterschiedlich erscheinen, die Abstimmung wird aufwendiger, und der einzelne Makler investiert oft weniger Zeit und Budget, weil der Erfolg unsicher ist.

Der einfache Alleinauftrag

Beim einfachen Alleinauftrag beauftragen Sie nur einen Makler, dürfen aber weiterhin selbst einen Käufer suchen. Finden Sie auf eigene Faust eine Käuferin, entsteht in der Regel kein Provisionsanspruch des Maklers. Für Sie bedeutet das eine klare Vermarktung aus einer Hand und zugleich die Möglichkeit, eigene Kontakte zu nutzen.

Der qualifizierte Alleinauftrag

Beim qualifizierten Alleinauftrag läuft die gesamte Vermarktung über den beauftragten Makler. Sie verzichten während der Laufzeit darauf, selbst zu verkaufen oder weitere Makler einzuschalten, und leiten Interessenten an den Makler weiter. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zu einer aktiven, fortlaufenden Vermarktung. Wichtig zu wissen: Findet der Eigentümer während der Laufzeit selbst einen Käufer, muss er ihn an den Makler verweisen; je nach Vertragsgestaltung bleibt die Provision dann trotzdem geschuldet. Diese Form schafft auf beiden Seiten feste Pflichten und bündelt die Verantwortung an einer Stelle.

Laufzeit, Befristung und Kündigung

Alleinaufträge werden in der Praxis befristet. Wir vereinbaren eine feste Laufzeit von in der Regel sechs Monaten. Eine sachgerechte Befristung gibt dem Makler genug Zeit für eine sorgfältige Vermarktung, ohne Sie unangemessen lange zu binden. Sehr lange Laufzeiten oder automatische Verlängerungen ohne klare Kündigungsmöglichkeit können rechtlich problematisch sein. Während einer wirksamen Befristung ist die ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen; eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich. Mit dem Ablauf der Befristung endet der Vertrag; für eine Fortsetzung braucht es eine neue Vereinbarung. Achten Sie darauf, dass keine stillschweigende Verlängerung ohne Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist. Ein Allgemeinauftrag ist demgegenüber meist formloser und flexibler beendbar.

Textform und Widerrufsrecht

Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern schreibt das Gesetz die Textform vor (§ 656a BGB); eine E-Mail genügt, eine mündliche Absprache nicht. Schließen Sie den Vertrag online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht Ihnen als Verbraucher zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Soll die Vermarktung schon vor Ablauf dieser Frist beginnen, geht das nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Wir belehren über beides im Vertrag.

Provision nur bei Erfolg

Unabhängig von der Vertragsart gilt der Grundsatz des § 652 BGB: Die Provision wird nur fällig, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Durch die Maklertätigkeit heißt: Der Nachweis oder die Vermittlung des Maklers muss für den Abschluss mitursächlich gewesen sein. Ohne erfolgreichen Abschluss entsteht kein Provisionsanspruch. War der Kaufvertrag von Anfang an unwirksam, etwa wegen eines Formfehlers, entfällt auch die Provision; ein erst später eintretender Rücktritt oder eine einvernehmliche Aufhebung lassen einen bereits entstandenen Provisionsanspruch dagegen in der Regel bestehen. Wie sich die Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern auf Käufer und Verkäufer verteilen, lesen Sie unter Maklerprovision in Hannover.

Was CONIMMO empfiehlt

Wir arbeiten in der Regel mit dem qualifizierten Alleinauftrag. Der Grund liegt im Ergebnis für Sie: Nur wenn die Vermarktung gebündelt über eine Stelle läuft, können wir voll in Aufbereitung, Reichweite und Betreuung investieren und mit einer klaren, einheitlichen Ansprache den bestmöglichen Preis verfolgen. Die Verbindlichkeit gilt in beide Richtungen: Sie binden sich für eine faire, befristete Zeit von in der Regel sechs Monaten und leiten Interessenten an uns weiter, wir verpflichten uns im Gegenzug zu aktiver, fortlaufender Arbeit an Ihrem Verkauf. Automatische Verlängerungen ohne Kündigungsmöglichkeit vereinbaren wir nicht. In gut begründeten Ausnahmefällen ist auch eine andere Form möglich. Laufzeit und Provision halten wir vorab offen und in Textform fest. Mehr zum Vorgehen lesen Sie unter Immobilie verkaufen in Hannover; wie wir arbeiten, zeigt unsere Seite Immobilienmakler Hannover.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Alleinauftrag?

Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Sie neben dem Makler weiterhin selbst einen Käufer suchen. Beim qualifizierten Alleinauftrag läuft die Vermarktung ausschließlich über den beauftragten Makler, und Sie leiten Interessenten an ihn weiter. Welche Auftragsart zu Ihrer Situation passt, besprechen wir offen, bevor Sie sich festlegen.

Wie lange läuft ein Maklervertrag üblicherweise?

Alleinaufträge werden befristet. Während der Befristung ist die ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich. Wir vereinbaren in der Regel sechs Monate, fair befristet und ohne automatische Verlängerung.

Muss ich Provision zahlen, wenn der Verkauf scheitert?

Nein. Die Provision wird nur fällig, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Ohne erfolgreichen Abschluss entsteht kein Provisionsanspruch. Dieses Risiko tragen wir: Ein Provisionsanspruch entsteht nur bei erfolgreichem Abschluss.

Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?

Als Verbraucher ja, wenn der Vertrag online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Soll die Vermarktung vorher beginnen, geht das nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Über Ihr Widerrufsrecht belehren wir Sie im Vertrag verständlich, damit Sie Ihre Fristen kennen.

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