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Ratgeber

Maklerprovision in Hannover: Wer zahlt was?

Taschenrechner, Stift, Vertragsunterlagen, Schlüsselbund und Brille auf einem hölzernen Schreibtisch am Fenster
Inhalt dieses Artikels6 Abschnitte
  1. Überblick
  2. Die gesetzliche Grundlage seit Ende 2020
  3. Für welche Immobilien das gilt
  4. Wie die Teilung praktisch funktioniert
  5. Was ist in Hannover üblich?
  6. Wann ist die Provision überhaupt fällig?
  7. So regeln wir die Provision mit Ihnen

Das Wichtigste

  • Seit Ende 2020 gilt: Der Käufer trägt höchstens die Hälfte der Provision (§§ 656c, 656d BGB).
  • Für die Verkäuferseite sind bei hälftiger Teilung in Hannover üblicherweise 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer vereinbart.
  • Fällig wird die Provision erst mit notariell beurkundetem Kaufvertrag: Ergebnis statt Versuch.
  • Der Maklervertrag braucht Textform; online geschlossen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Die Maklerprovision sorgt bei vielen Eigentümern für Unsicherheit. Wer zahlt sie? Wie hoch ist sie? Und wann wird sie fällig? Seit Ende 2020 ist die Rechtslage für Wohnimmobilien deutlich klarer als früher. So teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision heute meist hälftig, und wir legen Höhe und Verteilung vor der Vermarktung transparent mit Ihnen fest.

Die gesetzliche Grundlage seit Ende 2020

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer gilt seit Ende 2020 das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten nach den §§ 656c und 656d BGB. Wird ein Teil der Provision auf den Käufer übertragen, trägt er höchstens die Hälfte. Damit ist die früher in einigen Regionen übliche Praxis, die Provision allein dem Käufer aufzubürden, bei diesen Objekten nicht mehr zulässig. Für Grundstücke und andere Objektarten außerhalb dieses Anwendungsbereichs vereinbaren wir die Provision und ihre Verteilung individuell.

Für welche Immobilien das gilt

Die Regelung betrifft Wohnungen und Einfamilienhäuser, bei denen ein Verbraucher kauft. Nicht erfasst sind Grundstücke, Mehrfamilienhäuser als Kapitalanlage und gewerbliche Objekte sowie Fälle, in denen ein Unternehmen kauft; dort sind Provision und Verteilung frei vereinbar. Für alle diese Wohnimmobilien gilt seit der Reform zudem: Der Maklervertrag bedarf der Textform (§ 656a BGB), ein rein mündlicher Abschluss ist unwirksam.

Wie die Teilung praktisch funktioniert

Zwei Wege führen zur Teilung. Ist der Makler für beide Seiten tätig, darf er nach § 656c BGB nur mit Käufer und Verkäufer dieselbe Höhe vereinbaren; erlässt er einer Seite die Provision, entfällt auch der Anspruch gegen die andere. Beauftragt ihn dagegen nur der Verkäufer, darf er nach § 656d BGB höchstens die gleiche Höhe an den Käufer weitergeben. Der Käufer zahlt also nie mehr als der Verkäufer. Außerdem muss der Verkäufer nachweisen, dass er seinen Anteil tatsächlich gezahlt hat, bevor der Käufer seinen Teil leisten muss.

Was ist in Hannover üblich?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Für die Verkäuferseite sind bei Wohnimmobilien in Hannover und Niedersachsen bei hälftiger Teilung üblicherweise 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer vereinbart; die Käuferseite zahlt dann denselben Anteil. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro wären das 14.280 Euro für den Verkäufer. Verbindlich ist das nicht; maßgeblich ist allein, was im Maklervertrag steht. Da sich die Provision auf den Kaufpreis bezieht, zahlt sich ein realistisch angesetzter Angebotspreis doppelt aus.

Wann ist die Provision überhaupt fällig?

Die Provision wird grundsätzlich erst dann fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag entsteht in der Regel kein Anspruch. Das bedeutet: Sie zahlen für ein Ergebnis, nicht für einen Versuch. Diese Logik ist ein wichtiger Teil unseres Verständnisses von fairer Zusammenarbeit.

So regeln wir die Provision mit Ihnen

Bevor wir mit der Vermarktung beginnen, besprechen wir die Höhe der Provision und die Verteilung offen. Üblicherweise wird die Provision als Prozentsatz des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart; den konkreten Satz halten wir gemeinsam mit der Verteilung vor dem Vermarktungsstart in Textform fest. Schließen Sie den Vertrag online oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht Ihnen als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über das wir im Vertrag belehren. Sie wissen damit von Anfang an, womit Sie rechnen müssen. Welche Vertragsform dabei zu Ihnen passt, lesen Sie im Beitrag Maklervertrag: welche Arten es gibt; mehr zu unserer Arbeit auf unserer Seite als Immobilienmakler in Hannover.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Beratung. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, beginnen Sie am besten mit einer Bewertung über unsere Seite. CONIMMO vereinbart die Maklerprovision und ihre Verteilung mit Verkäufern in Hannover und der Region vor dem Vermarktungsstart in Textform und berechnet sie erst, wenn durch die Vermittlung ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer gilt seit Ende 2020: Der Käufer trägt höchstens die Hälfte der Provision (§§ 656c, 656d BGB). In der Praxis teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision meist je zur Hälfte. Wie die Teilung in Ihrem Fall aussieht, halten wir vor dem Start transparent im Maklervertrag fest.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hannover?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Für die Verkäuferseite sind in Hannover und Niedersachsen bei hälftiger Teilung üblicherweise 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer vereinbart. Die Käuferseite zahlt dann denselben Anteil. Die konkrete Höhe steht im Maklervertrag und wird vor Beginn der Vermarktung transparent festgehalten.

Wann muss ich die Provision zahlen?

Erst wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ohne Abschluss entsteht kein Anspruch. Sie zahlen für ein Ergebnis, nicht für einen Versuch. Bis dahin arbeiten wir in Vorleistung: Sie zahlen erst, wenn wir Ihren Verkauf zum Abschluss gebracht haben.

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